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Information wg. Notbetreuung

zur Organisation der Notbetreuung (8:00 - 13:00 Uhr und Nachmittagsbetreuung bis 16:00 Uhr) möchte ich Sie heute zunächst über die allgemeinen Vorgaben der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) informieren.

Hier der Wortlaut der ADD:

Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z.B. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsbeamten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung.

Deshalb unsere Bitte: Schicken Sie Ihr Kind nur zur Schule, wenn Sie zu einer dieser Berufsgruppen gehören und Ihr Kind gesund ist. Kinder mit Krankheitssymtomen müssen wieder abgeholt werden.

Damit wir planen können, bitte ich Sie mir mitzuteilen, wenn Ihr Kind in dieser Woche (17.03.-20.03.20) zur Schule kommen muss.
Geben Sie den entsprechenden  Wochentag an und auch den Bedarf für die Nachmittagsbetreuung.  Die Abfrage wird immer für eine Woche an Sie gerichtet.

Wenn Ihr Kind zur Notbetreuung kommt, soll es seinen Arbeitsplan und die Bücher und Arbeitshefte mitbringen. Da wir mit den Kindern auch nach draußen gehen wollen, empfiehlt es sich, Gummistiefel mitzugeben.

Rückantwort an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Bernadette Wendling
Rektorin