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Gewaltprävention

Wir wollen unser schulisches Miteinander pflegen und bei Bedarf noch weiter verbessern. Dazu haben wir gemeinsam Regeln erarbeitet und Maßnahmen beschlossen, die zur Anwendung kommen können.

 

Verbale Gewalt

Stufe

Verbale Gewalt

Konsequenz

1

Beleidigungen, Beschimpfungen

Hänseleien, die den Betroffenen leicht verletzen, verstören, verängstigen

Einzelfälle

Ermahnung und mündliche oder schriftliche Entschuldigung beim Betroffenen

2

Wiederholte Beleidigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen in aggressiver, sehr verletzender Form

Siehe Stufe 1

und Information an die Eltern, evtl. Erziehungsmaßnahmen

3

Wiederholte und aggressivste Form von verbaler Gewalt trotz Elterngespräche und Maßnahmen aus Stufe 2

Siehe Stufe 2

und Einberufung einer Klassenkonferenz zur Androhung von Ordnungsmaßnahmen

4

Wiederholte Bedrohung und Erpressung

Siehe Stufe 2 + 3

Klassenkonferenz und Beschluss einer Ordnungsmaßnahme


Körperliche Gewalt

Stufe

Körperliche Gewalt

Konsequenz

1

Leichte Form von körperlicher Gewalt, leichtes Schubsen, Treten ohne schmerzhafte Verletzung oder Verängstigung des Betroffenen, z.B. versehentlich beim SpielErmahnung und mündliche oder schriftliche Entschuldigung beim Betroffenen

2

Vorsätzliche körperliche Gewalt wie Treten, Schlagen, Boxen, Spucken, Beißen, Stoßen, Kratzen

Siehe Stufe 1

Erziehungsmaßnahmen und Elterngespräch

3

Formen schwerer körperlicher Gewalt, Zufügen von schweren Verletzungen, Verletzungen mit Gegenständen

Siehe Stufe 1 + 2

Information an die Eltern

Einberufung einer Klassenkonferenz zur Androhung von Ordnungsmaßnahmen

4

Wiederholtes Zufügen von schwerer körperlicher Gewalt trotz Maßnahmen wie in 1, 2, 3 beschriebenInformation an die Eltern, Ordnungsmaßnahmen

Sachbeschädigung

Stufe

Sachbeschädigung

Konsequenz

1

Versehentliches Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder Eigentum anderer, z.B. im Spiel

Mündliche und/ oder schriftliche Entschuldigung,

Wiedergutmachung

2

Vorsätzliches Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder Orten

Schriftliche Entschuldigung, Information an die Eltern,

Wiedergutmachung bzw. Hilfe bei der Wiedergutmachung

3

Wiederholtes Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder Orten

Siehe Stufe 2

Einberufung einer Klassenkonferenz zur Androhung von Ordnungsmaßnahmen

4

Wiederholtes, vorsätzliches Zerstören oder Verunreinigen von Eigentum trotz Maßnahmen wie in Stufe 1-3

Siehe Stufe 2

Einberufung einer Klassenkonferenz mit dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme


Erziehungsmaßnahmen sind z.B.

  • Umsetzen eines Schülers in der Klasse

  • Pausenverbot

  • Vermerk im Klassenbuch und/ oder in der Schülerakte

  • Verweis aus dem Klassenzimmer (arbeiten im Schulleitungsbüro oder in einer anderen Klasse)

  • Vorübergehende Wegnahme von Gegenständen

  • Zusätzliche häusliche Arbeit

  • Nacharbeiten von Versäumten

  • Ausschluss von einem Ausflug

Ordnungsmaßnahmen ( §55-58 der Grundschulordnung)

  • Ausschluss von einer Schulfahrt

  • Ausschluss vom laufenden Unterrichtstag bis hin zu 3 Tagen

  • Überweisung in eine andere Schule in zumutbarer Entfernung

Erziehungsmaßnahmen und förmliche Ordnungsmaßnahmen gewährleisten die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie können auch dem Schutz beteiligter Personen dienen. Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen.

Aktuelles

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